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Landesnichtraucherschutzgesetz
Landesnichtraucherschutzgesetz (LNRSchG)
Ab dem 01.06.2026 treten die Bestimmungen des LNRSchG in Kraft.
Das Rauchen sowie die Benutzung von Dampfprodukten oder ähnlichen Produkten, unabhängig von den darin verbrauchten Erzeugnissen, ist im Innengelände der Freibäder - außerhalb der ausgewiesenen Raucherpunkte- verboten.
Die Raucherpunkte sind gekennzeichnet. Gerne können Sie beim Personal vor Ort nachfragen.

